Geplante Spielhallenschlie?ungen in Bremen: Noch alle Betriebe sind im Gesch?ft
Posted on: 10/10/2018, 12:26h.
Last updated on: 10/10/2018, 12:43h.
Laut der Regelungen im reformierten Glücksspielstaatsvertrag müssen deutschlandweit etliche Spielhallen geschlossen werden. Dass die für die Umsetzung der Schlie?ungen zust?ndigen Bundesl?nder Schwierigkeiten mit dem Beschluss haben, zeigt ein Beispiel aus dem Bremer Norden.
Bereits vor einem Jahr wurde verfügt, dass sieben von 27 Lokalen dichtmachen müssen. Passiert ist bisher nichts.
Seit Juli 2017 regelt der reformierte Glücksspielstaatsvertrag, unter welchen Bedingungen Betreiber ihre Spielhallen führen dürfen. Dabei geht es um unter anderem um Mindestabst?nde zwischen den einzelnen Ladenlokalen und die sogenannte Zuverl?ssigkeit für den Spielhallenbetrieb.
Der von den Ministerpr?sidenten der L?nder ausgehandelte Glücksspielstaatsvertrag regelt den Umgang mit Glücksspiel in Deutschland. Für Ausgestaltung und Umsetzung sind aber die einzelnen Bundesl?nder selbst verantwortlich.
Dies führt zu immensen regionalen Unterschieden, beispielsweise in Bezug auf die Vergabe von Konzessionen für Spielhallen.
So muss der Abstand zwischen Spielhallen in Bremen mindestens 250 Meter betragen, im angrenzenden Niedersachsen sind es nur 100 Meter Luftlinie. In Hamburg dürfen Spielhallen nicht n?her als 500 Meter beieinanderliegen, Nordrhein-Westfalen setzt auf einen Abstand von 350 Metern.
W?hrend Niedersachsen die Anzahl der Spielautomaten auf maximal zw?lf in einer Spielst?tte begrenzt, sieht man das in Bayern etwas entspannter: Bis zu 48 Automaten darf der Betreiber einer Spielothek aufstellen.
Strenge gesetzliche Vorgaben in Bremen
Das Bremer Spielhallengesetz sieht vor, dass der Abstand zwischen zwei Spielhallen nicht weniger als 250 Meter betragen darf und Mehrfachbetriebe nicht mehr zul?ssig sind. Zudem muss der Betreiber über eine Eignung im Sinne der Zuverl?ssigkeit verfügen, um in die n?tige Konzession zum Betrieb von Spielautomaten zu erhalten.
Konkret bedeutete diese Versch?rfung eigentlich das Aus für sieben Spielhallen in Bremen-Nord. Die Spielhallendichte w?re somit von 27 um knapp ein Viertel gefallen. So der Plan der Bremer Wirtschaftsbeh?rde.
Zu schlie?ende Betriebe identifiziert, aber nicht informiert?
Ein Jahr nach Verkündung der neuen Ma?nahmen ist die Bilanz allerdings ernüchternd: Seit Inkrafttreten der Reform wurde nicht eine der betroffenen Spielhallen geschlossen. Zwar sei l?ngst entschieden, welche Betriebe von den Schlie?ungen betroffen seien, lie? der Sprecher des Wirtschaftssenators wissen, noch aber seien nicht allen Betreibern die n?tigen Bescheide zugestellt worden.
Wann genau die betroffenen Betriebe die Amtspost erwarten k?nnen, l?sst Sprecher Tim Cord?en offen. überhaupt sei auch in der Folge nicht damit zu rechnen, dass die Betreiber ihre Spielst?tten, wenn ihnen die Beschlüsse schwarz auf wei? vorl?gen, umgehend schlie?en würden.
Betreiber wehren sich
Schon im Vorfeld hatten viele Widerstand angekündigt: Bereits 2017 waren beim Bremer Verwaltungsgericht neun Klagen gegen Bescheide über nicht erteilte Konzessionen eingegangen. Die Bremer Wirtschaftsbeh?rde geht davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzen und unzufriedene Betreiber den Rechtsweg suchen werden, um ihre Spielhallen weiterführen zu k?nnen.
Ein Kritikpunkt ist das Losverfahren, das darüber entscheidet, welcher der Betreiber bleiben darf, wenn sich zu viele Spielhallen im Umkreis befinden.
Das gleiche Problem hatte sich dem Gesetzgeber auch im benachbarten Niedersachsen gestellt: Ein Urteil des Nieders?chsischen Oberverwaltungsgericht erkl?rte das Losverfahren für rechtswidrig. Wirtschaftsminister Althusmann setzt nun auf objektive Kriterien, wie den Abstand der Betriebe zu Schulen, ein freiwilliges Rauchverbot und die Bereitschaft, auf das Aufstellen von Spielautomaten in Zweiergruppen zu verzichten.
Schlie?ungen als Chance für den Stadtteil
Vor einem Jahr hatten insbesondere Politiker des Ortsteils Vegesack im Bremer Stadtbezirk Nord gro?e Hoffnungen in die erwartete Schlie?ungswelle gelegt. Sowohl der Kinder- und Jugendschutz als auch der ?ffentliche Umgang mit Suchtverhalten und Spielerschutz seien wichtige Themen, die mit den rigorosen Regelungen effektiv angegangen würden, lie? Jürgen Hartwig (SPD), der damalige Beiratssprecher Vegesacks, verlauten.
Auch sein grüner Kollege Thomas P?rschke sah in den versch?rften Regelungen eine Chance für den Stadtteil:
Die starke Verbreitung von Spielhallen wirkt wie Gift in einst attraktiven Gesch?ftslagen und sie gef?hrdet die Existenz vieler Besucher, die Zug um Zug vom Glücksspiel abh?ngig werden.
118 Verl?ngerungen, keine Schlie?ung
Bereits im November vergangenen Jahres hatte sich der ?Weser Kurier“ bei der Bremer Wirtschaftsbeh?rde nach den Erfolgen in Bezug auf die Umsetzung der neuen Verordnungen erkundigt. Damals war man davon ausgegangen, dass die Bescheide an die bis dahin geduldeten, problematischen Spielhallen binnen Wochen verschickt würden. Sollten die Betreiber ihren Standort daraufhin nicht verlagern oder in Sachen Zuverl?ssigkeit nachbessern, müssten sie die Spielst?tten innerhalb einer Frist schlie?en.
Knapp ein Jahr sp?ter sprechen die Zahlen eine andere Sprache: Seit Verabschiedung der Reform wurden bremenweit 118 Spielhallen eine Betriebserlaubnis erteilt, 25 von ihnen befinden sich im Bremer Norden. Abgelehnt wurden von der Wirtschaftsbeh?rde 34 Antr?ge. 23 Mal war der angepeilte Mindestabstand zu niedrig, elf der Betreiber konnten nicht die geforderte Zuverl?ssigkeit zum Betrieb nachweisen, beispielsweise da Strafverfahren gegen sie anh?ngig waren.
Laut Sprecher Cord?en handelt es sich bei den vergebenen Konzessionen allerdings allein um Verl?ngerungen, neue Spielhallen seien in Bremen im vergangenen Jahr nicht dazugekommen.
Spielhallengesetz in Bremen: Ein zahnloser Tiger?
Warum genau das Spielhallengesetz in Bremen derzeit als zahnloser Tiger daherkommt, bleibt im Dunkeln. Zuvor ge?u?erte Bedenken, die Spielhallen, denen die Lizenz entzogen wurden, würden zu Wettbüros umfunktioniert, um Auflagen zu umgehen, stellen sich momentan als haltlos heraus: Solange keine Bescheide verschickt, Fristen gesetzt und Spielhallen geschlossen werden, gibt es für die betroffenen Betreiber keinen Grund, sich nach rechtlichen Schlupfl?chern umzusehen.
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