Spielhallen-Zutritt in Niedersachsen künftig erst ab 21 Jahren
Posted on: 27/01/2022, 10:55h.
Last updated on: 27/01/2022, 11:49h.
Die Landesregierung von Niedersachsen hat am Mittwoch ein neues Spielhallengesetz verabschiedet. Zu den wichtigsten Neuerungen dürfte die Anhebung des Mindestalters geh?ren. Künftig dürfen Spielhallen in dem Bundesland erst ab 21 Jahren betreten werden.
Die von der Regierungskoalition aus SPD und CDU beschlossene ?nderung führt ab 1. Februar 2022 zu einer Erh?hung des Mindestalters um drei Jahre. Bisher war der Zutritt in den rund 1.800 Spielhallen von Niedersachsen ab 18 Jahren erlaubt.
St?rkung des Jugendschutzes
Begründet wird die Anhebung mit der gr??eren Spielsuchtgef?hrdung jüngerer Menschen. Sie sei eine wirksame Ma?nahme, um den Jugendschutz zu st?rken, so Regierungsvertreter.
Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann (CDU) erkl?rte in einem Statement:
Von Spielhallen geht Suchtgefahr aus, und Sucht führt zu weitreichenden sozialen Problemen. (…) Mit dem Gesetzentwurf gelingt es, sowohl den Spielerschutz deutlich zu verbessern als auch die wirtschaftlichen Interessen der Branche zu berücksichtigen.
Bei dem Gesetz habe die Regierung in Betracht gezogen, dass die Branche über 5.000 Jobs in Niedersachsen sichere. Die neue Verordnung fordere den Betrieben vieles ab, doch sie ?beschreitet einen neuen Weg für Spielhallen in Deutschland“.
Grund dafür sei die Einführung von weitreichenden Qualit?tsstandards. So geh?rten eine Zertifizierung und Sachprüfung durch die IHK sowie regelm??ige Schulungen und ein Sozialkonzept zu den Bedingungen für den Betrieb einer Spielhalle. Auch ein Rauchverbot, eine von Mitternacht bis 6 Uhr geltende Sperrstunde sowie weitere Werbebeschr?nkungen z?hlten zu den Ma?nahmen der ?Qualit?tsoffensive“, so der Minister.
Gnadenfrist für Verbundspielhallen
Eine weitere Neuerung dürfte für Erleichterung in der Automatenwirtschaft sorgen. So sieht das Gesetz eine Verl?ngerung der Genehmigungen für den Betrieb von Verbundspielhallen bis zum 31. Dezember 2025 vor. Damit werden die bestehenden, ursprünglich nur bis 31. Januar 2022 geltenden Lizenzen um knapp drei Jahre verl?ngert.
Am Mittwoch wurden auch in Schleswig-Holstein neue Glücksspielgesetze verabschiedet. Dabei standen für Spielhallen Mindestabst?nde im Mittelpunkt. Diese entfallen künftig bei Kinderg?rten und -krippen, da unter 6-J?hrige als nicht spielsuchtgef?hrdet angesehen werden. Demgegenüber treten Abstandsregeln für Spielsucht- und Schuldnerberatungen in Kraft, da Betroffene durch nahegelegene Spielhallen ?nicht in Versuchung“ geführt werden sollen.
Prof. Florian Heinze, Gesch?ftsführer des Nieders?chsischen Automatenverbands (NAV), betont, dass die rund 270 betroffenen Spielst?tten bis Ende des Monats die erforderlichen Antr?ge einreichen müssen, um von den verl?ngerten Lizenzen profitieren zu k?nnen.
Allerdings bestehe die Landesregierung auf Stellung eines gemeinsamen Antrags für beide Spielhallen sowie die Rückgabe der zuvor erteilten Lizenz. Heinze widerspricht dieser Rechtsauffassung und legt den Betreibern nahe, eine solche Lizenz ?nur unter Vorbehalt einer gerichtlichen Nachprüfung“ herauszugeben.
Die Anbieter sollten dazu deutlich machen, dass sie diese ?Genehmigung mit Rückgabe nicht aufgeben.“ Diesbezüglich werde der Automatenverband am 28. Januar eine Online-Veranstaltung durchführen, um seinen Mitgliedern die Details und Auswirkungen des Gesetzes zu erl?utern.
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