Schwedisches Gericht reduziert Geldstrafe für Mr Green
Posted on: 03/06/2024, 05:30h.
Last updated on: 03/06/2024, 10:17h.
Zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage reduzierte ein schwedisches Gericht eine von der Glücksspielbeh?rde Spelinspektionen verh?ngte Millionenstrafe. Die Geldbu?e für den Glücksspielbetreiber Mr Green wurde um knapp zwei Drittel verringert.
Damit hob das Berufungsgericht in Link?ping die im Jahr 2021 von Spelinspektionen ausgesprochene Geldstrafe gegen Mr Green auf. Diese hatte ursprünglich bei 31,5 Mio. SEK (2,7 Mio. Euro) gelegen. Der Anbieter sollte die Summe wegen Nachl?ssigkeiten beim Spielerschutz sowie aufgrund von Verst??en gegen die Anti-Geldw?sche-Richtlinien bezahlen.
Der nun verabschiedete Betrag liegt bei 12 Mio. SEK. Als Grund dafür gaben die Richter die Unverh?ltnism??igkeit der ursprünglichen Strafe an. Diese habe nicht im Einklang mit dem vom Obersten Verwaltungsgericht vorgegeben Rahmen für die Berechnung von Bu?geldern gelegen.
Daraufhin hatte die Glücksspielbeh?rde eine weitaus niedrigere Summe vorgeschlagen. In der Begründung des von Mr Green angerufenen Berufungsgerichts hei?t es:
Das Berufungsgericht ist der Ansicht, dass die von der schwedischen Glücksspielbeh?rde vorgeschlagene Strafgebühr verh?ltnism??ig ist. Das Gericht entscheidet daher, dass die Strafgebühr in dieser H?he festgesetzt werden sollte.
In seinem Urteil best?tigt das Berufungsgericht die Gründe für die damalige Strafe. Die Beh?rde hatte seit 2019 gegen Mr Green aufgrund der Unregelm??igkeiten ermittelt. Dabei hatten Spieler mehrfach zweistellige Millionenbetr?ge auf ihre Konten transferiert.
Im Zuge dieser Transaktionen hatte Mr Green nach Ansicht von Spelinspektionen zu wenig getan, um den Ursprung der Gelder aufzudecken. Darüber hinaus war der Betreiber in mehreren F?llen nicht eingeschritten, obwohl Spieler offensichtlich Summen verspielt hatten, die über ihren finanziellen M?glichkeiten lagen.
Spelinspektionen sieht sich best?tigt
Trotz der deutlichen Reduzierung der Geldstrafe für Mr Green sieht sich die Beh?rde durch das Urteil best?tigt [Seite auf Schwedisch]. So erkenne das Gericht die von Spelinspektionen festgestellten M?ngel an.
Dies gelte auch in Bezug auf den neuen Betrag. Dazu erkl?rte die Beh?rde:
Das Berufungsgericht schlie?t sich der Einsch?tzung der Vorinstanzen an, wonach Mr Green eine Verwarnung erteilt und eine Geldbu?e verh?ngt werden sollte.
Angesichts der erneut reduzierten Strafe gegen Glücksspielbetreiber stellt sich die Frage, ob weitere derartige Entscheidungen im Raum stehen. Dies k?nnte beispielsweise bei einer100 Mio. SEK-Strafe gegen Svenska Spel der Fall sein.
Auch nach diesem Urteil hatte das Unternehmen Widerstand gegen die Entscheidung angekündigt. Ob und wann ein Berufungsgericht den Fall verhandelt, steht allerdings nicht fest.
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