Saarland erlaubt Wiederer?ffnung von Spielhallen
Posted on: 04/05/2020, 12:58h.
Last updated on: 04/05/2020, 01:11h.
Die Saarl?ndische Landesregierung hat am Samstag die Wiederer?ffnung von Spielhallen erlaubt. Auf Grundlage der Neufassung der ?Verordnung zur Bek?mpfung der Corona-Pandemie“ (VO-CP) dürfen die Spielst?tten ab heute wieder ihre Kunden in Empfang nehmen.
Einen normalen Spielbetrieb wie vor der Corona-Pandemie wird es aber vorerst nicht geben. So sollen strenge Hygiene-Vorschriften einen sicheren Betrieb für G?ste und Spielhallenbesch?ftigte gew?hrleisten.
Aufgrund der Corona-Pandemie mussten ab Mitte M?rz bundesweit Spielhallen ihren Betrieb einstellen. Die Deutsche Automatenwirtschaft hatte Soforthilfen für die rund 6.000 Unternehmen der Branche und ihre 70.000 Besch?ftigten gefordert. Gerichtliche Beschwerden gegen die Schlie?ungen blieben erfolglos.
Welche Regeln gilt es zu beachten?
Spielhallenbetreiber, die ihre Gesch?fte ab heute ?ffnen wollen, müssen eine Vielzahl von Regeln beachten. Sie müssen unter anderem sicherstellen, dass die Zahl der G?ste derart begrenzt ist, dass nicht mehr als ein Gast auf 20 Quadratmeter der ausgewiesenen Nutzungsfl?che Zutritt hat.
Warteschlangen vor den Eing?ngen der Spielhallen sind zu vermeiden. Unabh?ngig von der Gesamtfl?che sind nur maximal vier Besucher zul?ssig.
Ein gastronomischer Service darf in den Einrichtungen nicht stattfinden. In der Rechtsverordnung hei?t es:
?Beim Betrieb von Spielhallen, Wettannahmestellen und Wettbüros ist die Abgabe von Speisen und Getr?nken verboten.
Spielhallenverband zeigt sich erleichtert
Christian Antz, Vorsitzender des Automaten-Verbands Saar (AVS), zeigte sich in Anbetracht der Lockerungen erleichtert.
In einem Schreiben an die Verbandsmitglieder, das dem Branchenmagazin games & business vorliegt, ?u?ert der Funktion?r, dass die Wiederer?ffnung auf einem Dialog mit Politik und Beh?rden basiere. Dass die Spielhallen er?ffneten, sei:
?nicht zuletzt auch dem intensiven, aufopferungsvollen Einsatz des gesamten Vorstandes des AVS zu verdanken, der in unz?hligen Schreiben und pers?nlichen Kontakten zu Politikern und Mitarbeitern in Ministerien auf die existenzbedrohende Situation der Spielhallenbetreiber und Aufsteller von Geldspielger?ten einschlie?lich ihrer Mitarbeiter infolge des beh?rdlich angeordneten Shutdowns hingewiesen hat.
Seinen Mitgliedern r?t Antz allerdings zur Vorsicht. Die derzeitigen Sicherheitsma?nahmen müssten beachtet werden. Ein nochmaliger Shutdown aufgrund einer erneuten Zunahme des Coronavirus sei ?mit allen Mitteln zu verhindern.“
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